OGH 5 Ob 56/22d
Worum es ging: Bekomme ich einen neuen Rangordnungsbescheid, wenn meiner verloren ging?
Fachgebiete laut RIS: Grundbuchsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Von diesem Beschluss wird nur eine einzige Ausfertigung erteilt. Ist sie einmal aus dem Verfügungsbereich des Gerichts, kann sie nicht durch eine zweite ersetzt werden, gleichgültig ob sie auf dem Postweg oder durch einen Zustellfehler verloren ging. Sonst wäre Missbrauch möglich.
In Grundbuchssachen darf sich der Oberste Gerichtshof auf kurze Zusatzbemerkungen beschränken. Das gilt, wenn er die Beurteilung der Vorinstanz teilt und im Rechtsmittel keine stichhaltigen Gegenargumente erkennt.
Ja. Wird der Antrag elektronisch eingebracht, ist der Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal nachzureichen, längstens binnen einer Woche und jedenfalls innerhalb der einjährigen Frist der Anmerkung. Maßgeblich ist, wann er bei Gericht einlangt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Graz-Ost, 08.10.2021
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht, 19.01.2022, 4 R 230/21d
Zitierte Paragrafen
GBG 1955 § 126 GBG 1955 § 53 GBG 1955 § 54 GBG 1955 § 55 GBG 1955 § 56 GBG 1955 § 81 GBG 1955 § 88
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.12.2022
Geschäftszahl
5Ob56/22d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin R* eGen, *, wegen Eintragung eines Pfandrechts in den EZ * je der KG * sowie in der EZ * KG *, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 19. Jänner 2022, AZ 4 R 230/21d, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 8. Oktober 2021, TZ 17470/2021, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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