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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.12.2022 · Fall aus Steiermark

OGH 5 Ob 56/22d

Worum es ging: Bekomme ich einen neuen Rangordnungsbescheid, wenn meiner verloren ging?

Fachgebiete laut RIS: Grundbuchsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Von diesem Beschluss wird nur eine einzige Ausfertigung erteilt. Ist sie einmal aus dem Verfügungsbereich des Gerichts, kann sie nicht durch eine zweite ersetzt werden, gleichgültig ob sie auf dem Postweg oder durch einen Zustellfehler verloren ging. Sonst wäre Missbrauch möglich.

In Grundbuchssachen darf sich der Oberste Gerichtshof auf kurze Zusatzbemerkungen beschränken. Das gilt, wenn er die Beurteilung der Vorinstanz teilt und im Rechtsmittel keine stichhaltigen Gegenargumente erkennt.

Ja. Wird der Antrag elektronisch eingebracht, ist der Rangordnungsbeschluss im Papieroriginal nachzureichen, längstens binnen einer Woche und jedenfalls innerhalb der einjährigen Frist der Anmerkung. Maßgeblich ist, wann er bei Gericht einlangt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

GBG 1955 § 126 GBG 1955 § 53 GBG 1955 § 54 GBG 1955 § 55 GBG 1955 § 56 GBG 1955 § 81 GBG 1955 § 88

Entscheidungstext

36 Absätze, 10.619 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.12.2022

Geschäftszahl

5Ob56/22d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin R* eGen, *, wegen Eintragung eines Pfandrechts in den EZ * je der KG * sowie in der EZ * KG *, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 19. Jänner 2022, AZ 4 R 230/21d, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost vom 8. Oktober 2021, TZ 17470/2021, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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