Ist ein kleiner Betrieb schon ein Unternehmer?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unternehmereigenschaft vertretbar verneint bei Kunden eines Strombezugsvertrags, die verpflichtet sind, ihrem Vertragspartner den überschüssigen Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen gegen Entgelt zu überlassen.OGH 9 Ob 20/26w, 18.03.2026
- Es muss also konkret geprüft werden, ob sich eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit einer Person in Bezug auf das konkrete Rechtsgeschäft mit einer bestimmten Person als unternehmerisch darstellt.OGH 8 Ob 86/16d, 30.05.2017
- Hier: Unternehmerisches Handeln auf eBay.OGH 4 Ob 204/12x, 15.01.2013
- Dabei sind jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.OGH 6 Ob 93/12p, 22.06.2012
- Hier: Gleichbeteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer mit Alleinvertretungsbefugnis sind jeweils als Unternehmer zu qualifizieren.OGH 6 Ob 105/10z, 24.06.2010
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Mehrheitsgesellschafter ohne Geschäftsführerbefugnis.OGH 7 Ob 266/06b, 14.02.2007
- Hier: Unternehmensbezogene Kreditgeschäfte eines dabei noch aktiven Nebenerwerbslandwirts.OGH 6 Ob 135/05d, 14.07.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 21.
- OGH 9 Ob 20/26w, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 48/18h, 17.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 86/16d, 30.05.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie sich auf den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes berufen wollen, müssen Sie das vorbringen und beweisen. Sie müssen also darlegen, dass bei diesem Geschäft die Voraussetzungen dafür vorlagen, und erklären, dass Sie diesen Schutz in Anspruch nehmen. Nur wenn sich Ihre Stellung als Verbraucher ganz klar aus den Umständen ergibt, ist das nicht nötig.
Wer sich auf den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes beruft, muss dessen Voraussetzungen behaupten und beweisen. Als Verbraucher tragen Sie diese Last also selbst, auch für die Voraussetzungen eines Rücktritts. Das Vorbringen der Gegenseite bloß zu bestreiten genügt dafür nicht.