Wer bestimmt, wie das Firmenvermögen bei der Auflösung verkauft wird?
betrifft Gesellschafter, Unternehmer, Gläubiger
Das entscheiden die Abwickler nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie legen auch den Zeitpunkt fest und dürfen das Unternehmen als Ganzes verkaufen, wenn das die beste Verwertung ist, sogar an einen einzelnen Gesellschafter. Gegenstände in Natur an die Gesellschafter zu verteilen geht nur, wenn alle zustimmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Wie die Umsetzung des Vermögens in Geld stattzufinden hat, bestimmen die Liquidatoren nach pflichtgemäßem Ermessen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verteilung von Gegenständen an die Gesellschafter in natura ist nur mit allseitiger Zustimmung möglich.OGH 6 Ob 28/18p, 28.02.2018
- Auch den Zeitpunkt der Veräußerung legen die Abwickler in eiener Verantwortung fest. Dabei ist auch ein Verkauf an einen Gesellschafter zulässig. Die Abwickler sind auch berechtigt, das gesamte Gesellschaftsvermögen oder das Unternehmen als Ganzes zu veräußern, wenn dies die optimale Verwertung erfordert, und zwar auch an einen einzelnen Gesellschafter.OGH 6 Ob 127/17w, 29.08.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 127/17w, 29.08.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1216c · Rechte und Pflichten der Liquidatoren
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