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Wann bestimmt jemand die Geschicke einer Gesellschaft?

betrifft Geschäftsraummieter, Vermieter, Gesellschafter, Geschäftsführer
Die rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten ändern sich, wenn jemand aufgrund seiner Stellung in der Gesellschaft deren Geschicke tatsächlich bestimmen kann und die rechtlichen Strukturen keine Handhabe bieten, ihn daran zu hindern. Zu denken ist dabei vor allem an die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Eine Änderung der rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten liegt dann vor, wenn es dem Machtträger aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position möglich ist, die Geschicke der Gesellschaft faktisch zu bestimmen, weil deren rechtliche Strukturen keine Handhabe bieten, ihn daran zu hindern. Dabei ist vor allem an die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerorgane zu denken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111297 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Genannte Normen

MRG idF 3.WÄG §12a Abs3

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