Darf die Firma Entscheidungen treffen, die mein Geschäft erschweren?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Nichtannahme von vermittelten Geschäften würde nur bei Willkür bzw Schädigungsabsicht des Unternehmers einen Anspruch nach § 12 HVG 1993 begründen.OGH 5 Ob 32/09f, 24.03.2009
- Nur willkürliche, ohne sachlich vertretbare Gründe oder überhaupt in der Absicht, den Handelsvertreter zu schädigen, getroffene unternehmerische Entscheidungen können eine Entschädigungspflicht nach § 12 HVG 1993 auslösen.OGH 5 Ob 32/09f, 24.03.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 59/24b, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
HVertrG 1993 §12; HVG §10
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn die Änderung für Sie zumutbar ist. Das Gesetz nennt als Beispiel eine geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderung. Daraus folgt, dass eine sachlich nicht gerechtfertigte Änderung jedenfalls unzumutbar und damit unzulässig ist.
Wer wirbt, muss die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen, und zwar auch dann, wenn ihm die Mehrdeutigkeit nicht bewusst war. Es genügt, dass ein nicht völlig unerheblicher Teil der angesprochenen Personen die Angabe missversteht und sie dadurch als unrichtig erscheint.