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Muss Werbung eindeutig sein oder darf sie mehrdeutig bleiben?

günstig für Konsument betrifft Unternehmer, Konsument, Mitbewerber
Wer wirbt, muss die für ihn ungünstigste Auslegung gegen sich gelten lassen, und zwar auch dann, wenn ihm die Mehrdeutigkeit nicht bewusst war. Es genügt, dass ein nicht völlig unerheblicher Teil der angesprochenen Personen die Angabe missversteht und sie dadurch als unrichtig erscheint.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (89 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Der Anpreisende muss die für ihn ungünstige Auslegung schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auch bei unbewusster Mehrdeutigkeit gegen sich gelten lassen. Hiezu genügt es, wenn durch die Ankündigung auch nur ein nicht völlig unerheblicher Teil des in Frage kommenden Interessentenkreises in Irrtum geführt wird, und daher zu einer Auffassung gelangt, wonach die Angaben des Anpreisenden als unrichtig erscheinen (SZ 13/69; SZ 14/106, JBl 1934,150).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 46 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 89.

Genannte Normen

UWG §2 C2a

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verschweigen in der Werbung

Wer wirbt, muss nicht von sich aus auf Nachteile der eigenen Ware hinweisen. Verschweigt ein Unternehmen aber etwas, worüber die Kunden Aufklärung erwarten durften, kann das eine Irreführung sein. Den Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung muss die Werbung nicht angeben.

günstig für Unternehmer Verständlichkeit von Vertragsbedingungen

Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.

Verwandte Fragen

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