Zum Inhalt springen

Gilt ein Vertrag, der die Firma bewusst schädigt?

günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertragspartner
Schließt ein Gesellschafter absichtlich ein Geschäft, das der Gesellschaft schadet und dem anderen offenbar unbillige Vorteile verschafft, missbraucht er seine Vertretungsmacht. Der andere kann sich dann nicht auf diese Vertretungsmacht berufen, wenn er bewusst zum Nachteil der Gesellschaft mitgewirkt hat, den Missbrauch kannte oder wenn dieser für jeden Einsichtigen offensichtlich war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Ein treuwidriger Missbrauch der Vertretungsmacht liegt vor, wenn der Gesellschafter vorsätzlich ein für die Gesellschaft nachteiliges Geschäft abschließt, das dem Dritten offenbar unbillige Vorteile verschafft. Der Dritte kann sich in einem solchen Fall dann nicht auf die Vertretungsmacht des Gesellschafters berufen, wenn er bewusst mit diesem zum Nachteil der Gesellschaft zusammenwirkte, den Missbrauch kannte oder der Missbrauch für jeden Einsichtigen evident wäre beziehungsweise sich dem Dritten geradezu aufdrängen muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061587 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 16.

Genannte Normen

HGB §126 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Missbrauch der Vertretungsmacht
Vertragsrecht · Missbrauch einer Vollmacht
Vertragsrecht · Absichtliches Zusammenwirken zum Nachteil
Vertragsrecht · Missbrauch der Vertretungsmacht gegenüber Dritten
Gesellschaftsrecht · Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH