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Darf die Firma eine noch rentable Produktion einstellen?

günstig für Unternehmer betrifft Handelsvertreter, Vertragshändler, Unternehmer
Das Unternehmen darf auch eine Produktion einstellen oder umstellen, die gerade noch rentabel ist, wenn es das nach seiner Einschätzung der künftigen Marktlage für nötig hält, um spätere Verluste zu vermeiden. Diese wirtschaftliche Freiheit bleibt ihm auch gegenüber seinen Vertretern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Dem Geschäftsherrn muss mit Rücksicht auf die ihm zustehende wirtschaftliche Dispositionsfreiheit selbst die Einstellung oder Umstellung einer gerade noch rentablen Produktion zugebilligt werden, wenn er dies auf Grund seiner Beurteilung der künftigen Marktaussichten und Konjunkturentwicklung für erforderlich hält, um späteren Verlusten vorzubeugen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063358 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

HVertrG 1993 §12; HVG §10

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Einseitige Änderung der Leistung

Nur in engen Grenzen. Weit gefasste und unbestimmte Änderungsvorbehalte sind für Sie als Verbraucher unzumutbar und daher unwirksam. Damit eine solche Klausel wirksam bleibt, muss sie genau umschreiben, was geändert werden darf.

günstig für Konsument Rücktritt wegen ausbleibender Selbstbelieferung

Nein, jedenfalls nicht in dieser Form. Behält sich ein Unternehmen in seinen Geschäftsbedingungen vor, vom Vertrag zurückzutreten, sobald sein eigener Lieferant nicht ordentlich liefert, ist das Ihnen gegenüber unwirksam, wenn schon eine kurze Lieferverzögerung genügt. Für einen so weiten Rücktritt gibt es keinen sachlichen Grund.

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