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Muss mir eine Partnervermittlung sagen, dass sie gewerblich arbeitet?

günstig für Konsument betrifft Konsument, Partnervermittler, Unternehmer
Ja. Die Vorschriften für Partnervermittler sollen Kunden vor Vermögensschäden schützen. Sie müssen rechtzeitig erfahren, dass Sie es mit einem gewerbsmäßig gegen Provision tätigen Vermittler zu tun haben und nicht mit einem möglichen Partner.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Zweck dieser Bestimmungen ist - wie sich aus der Verordnungsermächtigung des § 69 Abs 2 GewO ergibt - der Schutz der Kunden vor Vermögensschäden, im gegebenen Zusammenhang die rechtzeitige Aufklärung eines Partnersuchenden, dass er es mit einem gewerbsmäßigen, somit gegen Provisionszahlung tätigen, Partnervermittler und nicht mit einem möglichen Partner zu tun hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

PartnervermittlerV BGBl 1987/434 §2 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Einstellung des Geschäftsbetriebs und Provision

Das Unternehmen muss seinen Geschäftsbetrieb nicht mit Schaden oder ohne Gewinn aufrechterhalten, nur damit der Vertreter weiter Provisionen verdienen kann. Erscheint die Geschäftslage nicht mehr lohnend, darf es den Betrieb einschränken.

günstig für Unternehmer Konkurrenzverbot des Handelsvertreters

Nein, nicht bei vereinbartem Konkurrenzverbot. Wer trotz eines solchen Verbots eine Konkurrenzfirma vertritt, begeht einen Vertrauensbruch; das wiegt umso schwerer, wenn er diese Tätigkeit auch noch zu verbergen versucht. Der Unternehmer darf den Vertrag deshalb aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen.

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