Muss mir eine Partnervermittlung sagen, dass sie gewerblich arbeitet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 16.03.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 7 Abs 1 PartnervermittlungsV.OGH 3 Ob 1/16t, 16.03.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 1/16t, 16.03.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PartnervermittlerV BGBl 1987/434 §2 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Unternehmen muss seinen Geschäftsbetrieb nicht mit Schaden oder ohne Gewinn aufrechterhalten, nur damit der Vertreter weiter Provisionen verdienen kann. Erscheint die Geschäftslage nicht mehr lohnend, darf es den Betrieb einschränken.
Nein, nicht bei vereinbartem Konkurrenzverbot. Wer trotz eines solchen Verbots eine Konkurrenzfirma vertritt, begeht einen Vertrauensbruch; das wiegt umso schwerer, wenn er diese Tätigkeit auch noch zu verbergen versucht. Der Unternehmer darf den Vertrag deshalb aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen.