Darf ein Unternehmen sich vorbehalten, die Leistung einseitig zu ändern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (20 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klauseln einer Aktiengesellschaft, die nach ihren Statuten Feriendörfer, Apartmentanlagen, Hotels und ähnliche Einrichtungen erstellt, erwirbt, mietet, verwaltet und betreibt, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern zu möglichst vorteilhaften Konditionen zur Verfügung zu stellen.OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026
- Klausel zur Entgeltanpassung bei "einer Veränderung der 'Fläche des Kaufgegenstandes' von mehr als +/- 3 % (drei Prozent) vom Rohbaumaß" als unzulässig und gerade nicht auf "unvermeidbare Toleranzen" beschränkt angesehen. Dass der Bauträger ohnehin nicht von der Baubewilligung abweichen dürfe, wurde als irrelevant angesehen, zumal öffentlich-rechtliche Mechanismen bestehen, nachträgliche Anpassungen der Baubewilligung vorzunehmen.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Hier: Verbandsverfahren.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Hier: Verbandsverfahren. Klausel in AGB eines Veranstaltungsunternehmens, nach der dieses das Recht hat, einen beliebigen Termin für die neue Veranstaltung festzusetzen.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Hier: Verweis auf einzuhaltende Hausordnung des Fitnessstudios.OGH 3 Ob 155/22y, 17.11.2022
- Hier: nicht geringfügige Herabsetzung des Zinssatzes für Spareinlagen.OGH 8 Ob 106/20a, 25.03.2021
- Hier: Zinssatz für Spareinlagen.OGH 8 Ob 144/18m, 18.11.2019
- Sowohl die Warenbezugsmöglichkeit als auch die Aussicht auf kostenloses Telefonieren sollen zweifelsohne zum Vertragsabschluss über Telekommunikationsdienstleistungen gerade mit der Beklagten und zur vermehrten Inanspruchnahme ihrer - entgeltlichen - Dienste ermuntern. Sogenannte Loyalitätsprogramme, bei denen dem Kunden bestimmte Leistungen "zusätzlich" oder "gratis" zugesagt werden, sind daher in das vertragliche Austauschverhältnis rechtlich einzubeziehen. Es steht dem Unternehmer nicht ohne weiteres frei, derartige Programme, die unter Umständen über die Entscheidung des Konsumenten, gerade die Leistungen eines bestimmten Unternehmers in Anspruch zu nehmen, entscheidend beeinflussen, einseitig zu reduzieren oder einzustellen. Die bei jedem Dauerschuldverhältnis gegebene, aber mit mehr oder minder großen Nachteilen verbundene faktische Möglichkeit des Verbrauchers, auf weitere Leistungen seines Vertragspartners zu verzichten, muss von seiner vertraglichen Position getrennt werden.OGH 6 Ob 16/01y, 13.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111807 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 20.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 45/25a, 23.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 179/20z, 25.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 144/18m, 18.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 135/17m, 27.04.2018, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Schutzbestimmung über die Änderung des Entgelts erfasst nach ihrem Wortlaut nur das Entgelt, das Sie als Verbraucher dem Unternehmen zahlen. Zahlungen des Unternehmens an Sie fallen nicht darunter.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.