Darf die Firma meine Betriebspension dauerhaft streichen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Ausübung des Widerrufsrechts muss eine ausreichende Wahrscheinlichkeit des - dadurch geförderten - Fortbestands des Unternehmens ausreichen.OGH 9 ObA 36/04s, 21.04.2004
- Für die ex ante abzugebende Fortbestandsprognose sind stets die konkreten Verhältnisse des Einzelfalls von entscheidender Bedeutung.OGH 9 ObA 36/04s, 21.04.2004
- Diese Erwägungen sind jedenfalls dann verallgemeinerungsfähig, wenn an einen Unternehmensfortbestand gar nicht gedacht ist und zugesagte Pensionsleistungen nur gekürzt werden sollen, um andere Unternehmensschulden besser tilgen zu können.OGH 9 ObA 2/02p, 26.06.2002
- Hier: Zeitraum für nachhaltige Bemessung der wirtschaftlichen Lage: 3 Jahre positive Ertragslage.OGH 8 ObA 17/99d, 07.09.2000
- Ein Widerruf der Leistungszusage wird nicht nur durch die nachhaltige Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens begründet, sondern soll eine Gefährdung des Weiterbestandes des Unternehmens verhindern. Die Widerrufsklausel kann daher keine Wirkung mehr entfalten, wenn der Weiterbestand des Unternehmens ohnedies nicht mehr gewährleistet ist (zum Beispiel im Insolvenzfalle).OGH 8 ObA 147/97v, 16.10.1997
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- Das Kriterium der "nachhaltigen Besserung" enthält ein wesentliches Zeitmoment. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens kann allgemein nicht nach dem Unternehmenserfolg während kurzer Zeiträume beurteilt werden. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die Verbesserung der Ertragslage eines Unternehmens, das sich in schweigenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand, durch einen Zeitraum von nur zwei Jahren noch nicht den Schluss zulässt, die Ertragslage habe sich nachhaltig gebessert, ist zutreffend. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 246/92, 21.10.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021513 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 128/17i, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Betriebsrat und Betriebsinhaber dürfen eine Betriebsvereinbarung in gewissen Grenzen ändern. Die Übertragung noch nicht angefallener Betriebspensionen an eine Pensionskasse braucht dafür nicht die Zustimmung der einzelnen Berechtigten. Auch eine Umwandlung in eine beitragsorientierte Zusage ist grundsätzlich möglich.
Ja, wenn die Zusage auf einer sogenannten freien Betriebsvereinbarung beruht und diese einen Änderungsvorbehalt enthält. Die Zusage wirkt dann wie ein Angebot des Arbeitgebers an Sie, das diesen Vorbehalt mitträgt. Auch nach Ihrer Annahme sind Änderungen und Verschlechterungen durch eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Belegschaftsvertretung grundsätzlich möglich.