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Verliere ich meine Forderung, wenn ich sie nicht anmelde?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Unternehmer, Konsument
Nein. Sie sind auch ohne Anmeldung Insolvenzgläubiger, mit allen Nachteilen und Beschränkungen dieser Stellung. Die Forderung selbst geht durch die unterlassene Anmeldung nicht verloren, Sie haben dadurch aber verschiedene Nachteile.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Stellung als Konkursgläubiger mit allen ihren Nachteilen und Beschränkungen ist von der Ausübung der damit verbundenen Rechte besonders auf Anmeldung der Forderung unabhängig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

KO §1 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens

Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.

günstig für Schuldner Wiederaufleben der Forderung nach Ausgleich

Nein, wenn Sie es selbst versäumt haben. Die volle Forderung lebt nach Aufhebung des Ausgleichs nur wieder auf, wenn allein den Schuldner ein Verschulden daran trifft, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. War auch Ihre eigene Sorglosigkeit im Spiel, bleibt es bei der Quote.

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