Verliere ich meine Forderung, wenn ich sie nicht anmelde?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Meldet ein Insolvenzgläubiger seine Forderung nicht an, so führt dies nicht zum Verlust der Forderung, sondern nur zu diversen Nachteilen.OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
KO §1 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.
Nein, wenn Sie es selbst versäumt haben. Die volle Forderung lebt nach Aufhebung des Ausgleichs nur wieder auf, wenn allein den Schuldner ein Verschulden daran trifft, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. War auch Ihre eigene Sorglosigkeit im Spiel, bleibt es bei der Quote.