Kann der Insolvenzverwalter Geschäfte des Schuldners angreifen?
günstig für Insolvenzverwalter betrifft Insolvenzverwalter, Gläubiger, Schuldner, Vertragspartner
Der Insolvenzverwalter kann wählen, ob er Rechtsgeschäfte des Schuldners als von vornherein unwirksam behandelt oder ob er sie anficht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Der Masseverwalter hat die Wahl, entweder die Nichtigkeit oder die Anfechtbarkeit der Rechtshandlungen des Gemeinschuldners geltend zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 879 Abs 1 ABGBOGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026
- Für eine derartige Klage kommen die Sicherungsmittel der EO nach den dortigen Vorschriften (einstweilige Verfügungen) in Betracht, nicht jedoch Anordnungen nach § 78 KO.OGH 8 Ob 129/04k, 04.05.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064255 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 17 Ob 3/25b, 25.02.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 28 · Anfechtung
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