Wer muss beweisen, dass ich Verbraucher bin?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch bei Geltendmachung des Rücktrittsrechts gemäß §§ 5, 6 KMG hat der Verbraucher zu beweisen, dass die Voraussetzungen für das Rücktrittsrecht vorliegen.OGH 10 Ob 72/15h, 13.09.2016
- Auch in Bezug auf die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag nach § 3 Abs 1 und 2 KSchG trifft den Verbraucher die Behauptungs‑ und Beweislast.OGH 3 Ob 96/14k, 18.12.2014
- Selbst bei Gelingen eines prima-facie-Beweises für das Vorliegen eines Unternehmens muss dem als Unternehmer in Anspruch genommenen Gegner die Möglichkeit eröffnet werden, die Ausnahme von der Regel, nämlich, dass kein Unternehmensgeschäft vorliegt, zu beweisen.OGH 9 Ob 22/07m, 05.06.2008
- Mit der bloßen Bestreitung des Vorbringens des Prozessgegners wird der eigenen Behauptungslast nicht entsprochen (so schon 2 Ob 11/02k).OGH 6 Ob 85/04z, 26.08.2004
- Dagegen ordnet § 3 Abs 3 Z 1 KSchG einen Ausschluss vom Rücktrittsrecht in Form einer Ausnahme vom Grundtatbestand an, weshalb der Unternehmer das Vorliegen von deren Voraussetzung, nämlich des Anbahnens des Geschäftes durch den Verbraucher, zu beweisen hat.OGH 3 Ob 94/00w, 29.11.2000
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- Derjenige, der den Schutz des KSchG für sich in Anspruch nehmen will, muss erklären, dass er die Bestimmungen des 1. Hauptstückes des Gesetzes auf ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft angewendet haben will, sofern sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ganz klar aus den Umständen ergibt.OGH 6 Ob 35/00s, 29.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 21.
- OGH 6 Ob 128/15i, 27.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 149/15b, 27.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 63/15k, 13.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 72/15h, 13.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 3 · Rücktrittsrecht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, der Verbraucherschutz gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie die Sache verkaufen und der Unternehmer kauft. Ihre Stellung als Verkäufer schließt das Rücktrittsrecht nicht aus. Kein Rücktrittsrecht besteht aber, wenn Sie das Geschäft selbst angebahnt haben.
Ja. Das Konsumentenschutzgesetz knüpft an feste Merkmale an und nicht daran, ob im Einzelfall tatsächlich ein Ungleichgewicht bestand. Es kommt daher nicht darauf an, ob Sie vor dem Abschluss genug Zeit zum Überlegen hatten. Nur bei zweifelhaften Einzelvorschriften und atypischen Lagen wird davon abgewichen.