Was gilt, wenn ein Kauf privat und beruflich zugleich ist?
günstig für Vertragspartner betrifft Unternehmer, Konsument, Käufer
Geschäfte eines Unternehmers gelten im Zweifel als zu seinem Betrieb gehörig. Lässt sich ein Geschäft nicht eindeutig zuordnen oder liegt es zugleich im privaten und im unternehmerischen Interesse, wird es dem Betrieb zugerechnet. Als Verbrauchergeschäft gilt es nur, wenn der berufliche Zweck ganz untergeordnet ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Geschäfte, die ein Unternehmer abschließt, gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundsätzlich ist bei Aufnahme eines Kredits im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit die Umschuldung jedenfalls als Unternehmensgeschäft bzw die Umschuldung eines Verbraucherkredits als Verbrauchergeschäft anzusehen, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls dagegen sprechen.OGH 8 Ob 86/16d, 30.05.2017
- Hier: Beabsichtigte Verwendung des Objekts als Wohnung und als Raum für Beratungen rechtfertigt Zuordnung der Kreditgewährung für den Erwerb der Wohnung zum unternehmerischen Bereich.OGH 6 Ob 93/12p, 22.06.2012
- Ob der berufliche Zweck des Geschäfts tatsächlich nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt, hängt ausschließlich von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 6 Ob 238/10h, 28.01.2011
- Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (zur Auslegung des Art 13 Abs 1 EuGVÜ) ist bei gemischter privater und gewerblicher Tätigkeit ein Geschäft nur dann als Verbrauchergeschäft anzusehen, wenn der berufliche Zweck so nebensächlich ist, dass er im Gesamtzusammenhang nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt (EuGH 20. 1. 2005 Rs C-464/01, Gruber, Slg 2005, I-439).OGH 5 Ob 113/09t, 24.11.2009
- Ist eine Zuordnung zum Unternehmen nicht eindeutig herstellbar oder liegt ein Geschäft sowohl im privaten als auch im Unternehmensinteresse, kommt § 344 UGB zum Tragen, wonach im Zweifel die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig gelten.OGH 5 Ob 113/09t, 24.11.2009
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- Hier: Abschluss von Versicherungsverträgen eines Landwirtes.OGH 7 Ob 49/06s, 30.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 7 Ob 19/22b, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 46/17y, 25.10.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 86/16d, 30.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Art. 1
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 344 · Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte
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