Zum Inhalt springen

Kann die Versicherung später noch sagen, die Deckungssumme reiche nicht?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Haftpflichtversicherer, Kläger, Beklagte
Nein. Die Haftpflichtversicherung muss schon im Prozess über den Schadenersatz einwenden, dass die Versicherungssumme für Ihre Ansprüche nicht ausreicht, und diesen Einwand konkret begründen und belegen. Holt sie das dort nicht nach, kann sie es später nicht mehr nachholen, auch nicht bei der Vollstreckung des Urteils.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die dem Klagsanspruch des Geschädigten entgegengehaltene Behauptung des Haftpflichtversicherers, die Deckungssumme reiche zur Befriedigung des Klägers nicht aus, kann nur im jeweiligen Schadenersatzprozess und nicht in einem späteren, insbesondere nicht im Exekutionsverfahren geprüft werden. Der beklagte Versicherer muss hiebei seinen Einwand konkretisieren und Beweise anbieten, was zum Beispiel durch Vorlage eines kompletten, in Beachtung der Bestimmungen der §§ 155 und 156 VersVG aufgestellten Verteilungsplanes geschehen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Genannte Normen

KFG 1967 §63 Abs1; VersVG §155; VersVG §156

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Forderungsübergang auf den Versicherer

Der Anspruch geht nur so weit auf die Versicherung über, wie sie geleistet hat und wie der Ersatzanspruch reicht. Die Versicherung erhält die Forderung so, wie sie ist, also samt allen Nachteilen, die ihr anhaften.

günstig für Schädiger Wirkung eines Feststellungsurteils

Auch wenn ein Gericht bereits festgestellt hat, dass jemand Ihnen für Folgen haftet, ist damit nicht jeder spätere Schaden automatisch gedeckt. Im nächsten Verfahren wird neu geprüft, ob der Schaden wirklich auf dieses Ereignis zurückgeht. Geprüft wird auch, ob es überhaupt ein Schaden ist, für den gehaftet wird.

Verwandte Fragen

Versicherung · Aufteilung der Versicherungssumme
Versicherung · Verteilung einer zu geringen Deckungssumme
Vertragsrecht · Deckungsstreit und Hauptprozess
Versicherung · Bindung nach festgestellter Versicherungsdeckung
Versicherung · Deckungsklage gegen den Haftpflichtversicherer