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Bekomme ich nach dem Feststellungsurteil jeden Schaden ersetzt?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Kläger, Beklagte, Unfallopfer, Versicherer
Auch wenn ein Gericht bereits festgestellt hat, dass jemand Ihnen für Folgen haftet, ist damit nicht jeder spätere Schaden automatisch gedeckt. Im nächsten Verfahren wird neu geprüft, ob der Schaden wirklich auf dieses Ereignis zurückgeht. Geprüft wird auch, ob es überhaupt ein Schaden ist, für den gehaftet wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Auch bei einem positiven Feststellungsurteil muss im Folgeprozess neuerlich geprüft werden, ob der geltend gemachte Schaden von der Ersatzpflicht umfasst ist, also sowohl ob er kausal auf den Unfall, hinsichtlich dessen die Ersatzpflicht festgestellt wurde, zurückzuführen ist, als auch, ob es sich um einen Schaden handelt, hinsichtlich dessen der Schädiger ersatzpflichtig ist, also etwa ob bei leichtem Verschulden positiver Schaden vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Feststellung künftiger Schäden

Ja, aber nur wenn schon jetzt alle Umstände feststehen, die den Anspruch entstehen lassen. Das betrifft vor allem das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten. Dass der Schaden selbst und sein Zusammenhang damit noch nicht feststehen, schadet nicht.

günstig für Geschädigter Haftung für künftige Schäden feststellen

Ja. Neben dem Ersatz des schon eingetretenen Schadens dürfen Sie feststellen lassen, dass auch für künftige weitere Schäden gehaftet wird. Voraussetzung ist, dass bis zum Schluss der Verhandlung bereits ein Schaden entstanden ist. Steht noch gar kein Schaden fest, fehlt das rechtliche Interesse.

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