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Wer muss beweisen, dass die Versicherungssumme für alle nicht reicht?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Versicherungsnehmer, Haftpflichtversicherer
Reicht die Versicherungssumme nicht für alle Geschädigten aus demselben Ereignis, werden die Ansprüche nur anteilig befriedigt. Beruft sich der Haftpflichtversicherer darauf, muss er selbst behaupten und beweisen, welche weiteren Ansprüche in welcher Höhe gegen ihn erhoben werden. Das Gericht berücksichtigt diese Beschränkung nicht von sich aus.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Aus der Bestimmung über die quotenmäßige Befriedigung mehrerer auf Grund desselben Ereignisses Geschädigter folgt, dass der Haftpflichtversicherer behaupten und beweisen muss, welche Ansprüche - außer dem mit Klage geltend gemachten - und in welcher Höhe sie gegen ihn erhoben werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweis des Ursachenzusammenhangs

Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

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