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Darf der Streit über die Deckung den späteren Prozess vorwegnehmen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Konsument, Kläger
Im Streit darüber, ob die Rechtsschutzversicherung zahlen muss, dürfen Tatsachenfragen, die erst im eigentlichen Prozess zu klären sind, nicht bindend festgestellt werden. Auch die Aussichten auf Erfolg dürfen nicht durch eine vorgezogene Beweiswürdigung beurteilt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Im Deckungsprozess sind Feststellungen über Tatfragen, die Gegenstand des Haftpflichtprozesses sind, für den Haftpflichtprozess nicht bindend, daher überflüssig und, soweit sie getroffen wurden, für die Frage der Deckungspflicht unbeachtlich. Im Deckungsprozess kommt eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung und des Ergebnisses des Haftpflichtprozesses bei Beurteilung der Erfolgsaussichten grundsätzlich nicht in Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 37.

Genannte Normen

ARB allg; Rechtsschutzversicherung allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Bindung an das Strafurteil

Nein. Der Haftpflichtversicherer war im Strafverfahren nicht beteiligt und hatte dort kein rechtliches Gehör. Deshalb bindet ihn das Strafurteil im späteren Zivilverfahren nicht. Ähnliches gilt für Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, an deren Verfahren die Beteiligten nicht ausreichend mitwirken konnten.

günstig für Versicherer Beweis der Folgenlosigkeit einer Pflichtverletzung

Wollen Sie zeigen, dass Ihre Pflichtverletzung keine Auswirkungen hatte, müssen Sie das streng beweisen. Es genügt nicht, den ursächlichen Zusammenhang bloß als unwahrscheinlich darzustellen.

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