Behält mein Wegerecht seinen Platz, wenn das Grundstück umgeschrieben wird?
günstig für Dienstbarkeitsberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Käufer
Ja. Wird das belastete Grundstück von einer Liegenschaft abgeschrieben und einer anderen zugeschrieben und Ihr Recht dabei mitübertragen, behält es denselben Rang wie bisher. Gegenüber anderen eingetragenen Rechten stehen Sie also nicht schlechter.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Derselbe grundbücherliche Rang, der dem Dienstbarkeitsberechtigten bisher hinsichtlich einer Liegenschaft zukam, bleibt nach unter Mitübertragung der Dienstbarkeit erfolgter Abschreibung des dienenden Grundstückes von der Liegenschaft und Zuschreibung zu einer anderen Liegenschaft auch hinsichtlich letzterer Liegenschaft aufrecht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 5 Ob 132/23g, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 209/18y, 20.03.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 87/18g, 03.10.2018, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
LiegTeilG §3; LiegTeilG §25
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