Darf mein zugekauftes Grundstück trotz eingetragener Last zugeschrieben werden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 10.
- OGH 5 Ob 39/25h, 20.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 132/23g, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/21f, 09.06.2022
- OGH 5 Ob 131/19d, 27.11.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 209/18y, 20.03.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AllgGAG §5 Abs3; LiegTeilG §3 LiegTeilG §25 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Ja. Wurde vereinbart, dass Übergabe und Zahlung Zug um Zug erfolgen, müssen Sie dem Grundbuch schon mit dem Antrag nachweisen, dass Sie den Kaufpreis bezahlt haben. Ohne diesen Nachweis wird Ihr Eigentum nicht eingetragen.