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Ist eine umgebaute Waschküche eine neu geschaffene Wohnung?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Wird eine Waschküche, die den Hausbewohnern zur Verfügung stand, in einen Wohnraum umgewandelt, ist das nur eine Umgestaltung und kein Umbau. Ein neuer Raum, der von den Mietzinsgrenzen befreit wäre, entsteht dadurch nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Umwandlung einer den Hausparteien zur Verfügung stehenden Waschküche in einen Wohnraum ist kein Umbau, sondern lediglich eine Umgestaltung (Adaptierung).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Zweiter Baderaum in der Wohnung

Nein. Wenn Sie innerhalb einer Wohnung einen zweiten selbständigen Baderaum schaffen wollen, ist das keine Errichtung oder Umgestaltung sanitärer Anlagen im Sinn des Gesetzes. Die Erleichterungen, die für solche Arbeiten gelten, kommen Ihnen dafür nicht zugute.

günstig für Vermieter Neuschaffung eines Mietgegenstandes

Als Errichtung gilt die Neuschaffung eines Mietgegenstandes durch Neubau, Umbau, Aufbau, Einbau oder Zubau. Dieser Begriff deckt sich mit der Neuschaffung, wie sie auch an anderer Stelle des Mietrechtsgesetzes verwendet wird. Für die Auslegung kann daher auf die Rechtsprechung zur früheren Regelung zurückgegriffen werden.

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