Wann gilt eine Wohnung als neu geschaffen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 1 Abs 4 Z 2 MRG.OGH 5 Ob 177/20w, 29.04.2021
- Die Umgestaltung einer Fabriks‑ oder Produktionshalle zu Objekten, die unterschiedliche bzw vielfältige Nutzungen zulassen, ist kein Fall einer reinen Adaptierung eines bereits vorhandenen zu Wohn‑ oder Geschäftszwecken geeigneten Mietgegenstands.OGH 5 Ob 174/15x, 23.11.2015
- Eine Neuschaffung von Mietgegenständen liegt (nur dann) vor, wenn durch bauliche Maßnahmen Mietgegenstände gewonnen werden, die bisher überhaupt nicht zur Verfügung standen oder zur Verwendung als Wohnräume oder Geschäftsräume nicht geeignet waren.OGH 5 Ob 141/08h, 04.11.2008
- Hier: § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG.OGH 4 Ob 2273/96k, 29.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 5 Ob 162/23v, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/20w, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 170/20s, 20.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/19h, 13.06.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- MRG § 49 · Kündigungsrechtliche Übergangsregelung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als Errichtung gilt die Neuschaffung eines Mietgegenstandes durch Neubau, Umbau, Aufbau, Einbau oder Zubau. Dieser Begriff deckt sich mit der Neuschaffung, wie sie auch an anderer Stelle des Mietrechtsgesetzes verwendet wird. Für die Auslegung kann daher auf die Rechtsprechung zur früheren Regelung zurückgegriffen werden.
Die Ausnahme soll dazu anregen, neue Wohnungen und Geschäftsräume zu schaffen, indem sie diese Räume von den Beschränkungen des Mietrechts befreit. Sie greift daher nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht; leerstehende Fabrikshallen ohne Anschlüsse oder unausgebaute Dachböden lindern die Raumnot nicht.