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Ist ein Medium auch ohne üble Nachrede gerechtfertigt?

günstig für Medium betrifft Medien, Journalisten, Betroffene einer Berichterstattung
Auch wenn keine üble Nachrede vorliegt, kann sich der Inhaber eines Mediums bei einer ehrverletzenden oder rufschädigenden Behauptung auf jenen Rechtfertigungsgrund berufen, den das Medienrecht dafür vorsieht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Dem Medieninhaber kann bei einer ehrenrührigen (kreditschädigenden) Behauptung ein dem § 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG entsprechender Rechtfertigungsgrund auch dann zugute kommen, wenn keine üble Nachrede vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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