Ist ein Medium auch ohne üble Nachrede gerechtfertigt?
günstig für Medium betrifft Medien, Journalisten, Betroffene einer Berichterstattung
Auch wenn keine üble Nachrede vorliegt, kann sich der Inhaber eines Mediums bei einer ehrverletzenden oder rufschädigenden Behauptung auf jenen Rechtfertigungsgrund berufen, den das Medienrecht dafür vorsieht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Dem Medieninhaber kann bei einer ehrenrührigen (kreditschädigenden) Behauptung ein dem § 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG entsprechender Rechtfertigungsgrund auch dann zugute kommen, wenn keine üble Nachrede vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Anspruch auf ein bestimmtes Vorgehen oder Verhalten kann aus einem Verstoß gegen die journalistischen Sorgfalt aber nicht abgeleitet werden.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt ist im Zusammenhang mit § 1330 ABGB und auch mit § 7 UWG ein Rechtfertigungsgrund.OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025
- Der an sich auf die üble Nachrede eingeschränkte Rechtfertigungsgrund des § 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG ist auf alle Tatbestände des § 1330 ABGB auszudehnen.OGH 6 Ob 11/15h, 25.09.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 138/24h, 21.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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