Wann gilt ein Haus als mit öffentlichen Mitteln errichtet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Förderungsmaßnahmen nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 dienten kraft gesetzlicher Anordnung nicht der Neuschaffung von Wohnräumen und Geschäftsräumen, sondern dazu, die Wettbewerbsfähigkeit und die Gründung von Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft insbesondere durch Kreditkostenzuschüsse zu fördern (§§ 1 und 2 Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969).OGH 7 Ob 300/98p, 14.07.1999
- Bei den Mittel zur Förderung der Finanzierung von Entwicklungsinvestitionen und Erneuerungsinvestitionen handelt es sich um keine Wohnbauförderungsmittel.OGH 8 Ob 539/82, 08.09.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067457 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 183/25k, 12.03.2026, Fall aus Wien
Genannte Normen
MG §1 Abs3 Z1 C
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Errichten Sie das gemietete Gebäude auf eigene Kosten, kommt das einer Mietzinsvorauszahlung gleich. Bei einem nach dem 31.12.1967 ohne öffentliche Mittel errichteten Mietgegenstand bleibt die schriftlich vereinbarte Auflösung durch Zeitablauf daher gültig, auch wenn das Gebäude aus Ihren Mitteln stammt.
Die Ausnahme soll dazu anregen, neue Wohnungen und Geschäftsräume zu schaffen, indem sie diese Räume von den Beschränkungen des Mietrechts befreit. Sie greift daher nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht; leerstehende Fabrikshallen ohne Anschlüsse oder unausgebaute Dachböden lindern die Raumnot nicht.