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Wann gilt ein Haus als mit öffentlichen Mitteln errichtet?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Gemeinden
Öffentliche Mittel sind nur solche Gelder, die aufgrund einer gesetzlichen Anordnung der Neuschaffung von Wohn- oder Geschäftsräumen gewidmet sind. Erlöse einer Gemeinde aus dem Verkauf eines privatwirtschaftlichen Unternehmens sowie Mittel für die Fremdenverkehrsförderung oder die finanzielle Sanierung einer Gemeinde fallen nicht darunter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Öffentliche Mittel im Sinne dieser Gesetzesbestimmung sind nur solche, die auf Grund gesetzlicher Anordnung der Neuschaffung von Wohnräumen oder Geschäftsräumen gewidmet sind. Erlöse einer Gemeinde aus dem Verkauf eines privatwirtschaftlichen Unternehmens und Mittel, die zur Förderung des Fremdenverkehrs oder zur finanziellen Sanierung einer Gemeinde aus anderen als Beförderungsmittel aufgewendet wurden, fallen nicht darunter.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067457 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

MG §1 Abs3 Z1 C

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Befristung bei Bau auf Mieterkosten

Ja. Errichten Sie das gemietete Gebäude auf eigene Kosten, kommt das einer Mietzinsvorauszahlung gleich. Bei einem nach dem 31.12.1967 ohne öffentliche Mittel errichteten Mietgegenstand bleibt die schriftlich vereinbarte Auflösung durch Zeitablauf daher gültig, auch wenn das Gebäude aus Ihren Mitteln stammt.

günstig für Vermieter Neu geschaffene Räume ohne Mietzinsgrenze

Die Ausnahme soll dazu anregen, neue Wohnungen und Geschäftsräume zu schaffen, indem sie diese Räume von den Beschränkungen des Mietrechts befreit. Sie greift daher nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht; leerstehende Fabrikshallen ohne Anschlüsse oder unausgebaute Dachböden lindern die Raumnot nicht.

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