Ist die Befristung gültig, wenn ich das Gebäude selbst errichtet habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 17/16b, 23.02.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- MRG § 29 · Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer echten Mietzinsvorauszahlung muss von vornherein datumsmäßig feststehen oder zumindest bestimmbar sein, für welchen Zeitraum sie geleistet wird. Die Abrede, die Vorauszahlung bei einem unbefristeten Vertrag mit der Miete der letzten sechs Monate vor einer möglichen Beendigung zu verrechnen, ist dafür zu unbestimmt.
Für die Ausnahme von den mietrechtlichen Vorschriften kommt es darauf an, ob das Gebäude, in dem Ihr Mietgegenstand liegt, ohne öffentliche Mittel und aufgrund einer Baubewilligung nach dem 30. Juni 1953 neu errichtet wurde. Es zählt also das Gebäude, nicht der einzelne Mietgegenstand.