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Kann mir gekündigt werden, wenn ich nichts dafür kann?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Nachbarn, Mitbewohner
Für die Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens kommt es nicht darauf an, ob Sie ein Verschulden trifft. Entscheidend ist, ob das nach außen in Erscheinung tretende Verhalten grob ungehörig ist und den anderen das Zusammenwohnen verleidet. Das gilt auch dann, wenn das Verhalten auf eine geistige Erkrankung zurückgeht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 21.06.2023 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Es kommt nicht darauf an, ob den Mieter ein Verschulden trifft, sondern darauf, ob das objektiv in Erscheinung tretende Verhalten als ein grob ungehöriges, das Zusammenwohnen verleidendes angesehen werden muss, auch wenn es etwa auf eine geistige Erkrankung zurückgeführt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 46.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Unleidliches Verhalten und psychische Krankheit

Verhält sich ein Mieter für die Mitbewohner unerträglich, ist auch zu berücksichtigen, ob er zurechnungsfähig ist. Bei einer psychisch kranken Person wiegt dasselbe Verhalten nicht unter allen Umständen so schwer wie bei einer gesunden Person.

günstig für Mieter Unleidliches Verhalten im Haus

Entscheidend sind die örtlichen und persönlichen Verhältnisse und die im Haus gewohnten Umgangsformen. Es zählt also, was in diesem Haus üblicherweise noch zulässig ist. Nicht das persönliche Empfinden einzelner Nachbarn gibt den Ausschlag, sondern ob das Verhalten nach allgemeiner Anschauung geeignet ist, den Mitbewohnern das Wohnen zu verleiden.

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