Zum Inhalt springen

Ab wann stört mein Verhalten das Zusammenleben zu sehr?

betrifft Mieter, Vermieter, Nachbarn, Wohnungseigentümer
Ein unleidliches Verhalten liegt vor, wenn das friedliche Zusammenleben über längere Zeit oder durch häufige Wiederholungen gestört wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Ein unleidliches Verhalten liegt dann vor, wenn das friedliche Zusammenleben durch längere Zeit oder durch häufige Wiederholungen gestört wird (vgl MietSlg 16309).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067678 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 37.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Einmalige und wiederholte Störungen
Mietrecht · Unleidliches Verhalten im Haus
Mietrecht · Unleidliches Verhalten als Kündigungsgrund
Mietrecht · Verzicht bei unleidlichem Verhalten
Mietrecht · Erheblichkeit der Störung