Kann mir wegen des Lärms meines Lokals gekündigt werden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pub in einem viel frequentierten Trend- und Ausgehviertel.OGH 10 Ob 7/19f, 22.01.2019
- Hier: Tankstelle.OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016
- Hier: DiskothekOGH 8 Ob 597/85, 09.01.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 5 Ob 140/21f, 22.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 33/16h, 19.10.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Verlegen Sie Ihren Betrieb woanders hin und dient das Lokal nur noch als Archiv, Lager oder Abstellraum, ist das keine gleichwertige Verwendung mehr. Fehlt überhaupt eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit, liegt der Kündigungsgrund vor. Anders ist es, wenn das Lokal von Anfang an nur Nebenzwecken diente.
Wird ein Gassenlokal nur mehr als Magazin verwendet, liegt ein Kündigungsgrund vor. Dem steht es gleich, wenn ein Verkaufslokal nur mehr als Lager dient und durchschnittlich nur einmal im Monat ein Kunde kommt, um Ware zu besichtigen und zu kaufen.