Wann hat der Vermieter seinen Eigenbedarf selbst verschuldet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob der Eigenbedarf des Vermieters selbst verschuldet war, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Eine solche Beurteilung wirft<br/>– abgesehen von einer krassen Fehlbeurteilung – keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf.OGH 4 Ob 224/18x, 26.02.2019
- Eine Eigenbedarfskündigung kommt dann nicht in Betracht, wenn zwar ein Eigenbedarf des Vermieters objektiv besteht, dieser jedoch durch zumutbare Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten hätte verhindert werden können.OGH 4 Ob 224/18x, 26.02.2019
- Hier: Selbstverschuldeter Eigenbedarf bejaht; der Vermieter hat es unterlassen, Mietrechte an einer Gemeindewohnung im Wege einer Mietrechtsabtretung zu erwerben, indem er eine für die Abtretung notwendige Zustimmungserklärung nicht beibrachte, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.OGH 1 Ob 135/08x, 16.09.2008
- Selbstverschulden am Eigenbedarf ist ferner anzunehmen, wenn der Vermieter eine Wohnung aufgegeben oder einem Dritten überlassen hat, obwohl er wusste, dass seine neue Unterkunft zu Wohnzwecken nicht geeignet ist.OGH 8 Ob 581/91, 20.02.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 5 Ob 174/21f, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 129/18s, 25.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 160/16z, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie als Mieter. Wollen Sie sich gegen eine Eigenbedarfskündigung damit wehren, dass der Vermieter seine Lage selbst verschuldet hat, müssen Sie das behaupten und beweisen.
Diesen Beweis müssen Sie als gekündigter Mieter erbringen. Wenden Sie ein, der Vermieter habe seinen Eigenbedarf selbst herbeigeführt, tragen Sie dafür die Beweislast.