Darf ich wegen Eigenbedarfs kündigen, obwohl ich vermietet gekauft habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 04.03.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein selbstverschuldeter Eigenbedarf wäre nur dann zu bejahen, wenn der Vermieter um die ihm seinerzeit zur Verfügung gestandenen Mittel unter zumutbaren Bedingungen und Verhältnissen in der näheren oder weiteren Umgebung seines derzeitigen Wohnorts eine ausreichend große Eigentumswohnung hätte erwerben können. Dafür trifft aber den Mieter die Behauptungslast und Beweislast.OGH 5 Ob 4/08m, 22.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 136/20s, 04.03.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass der Vermieter seine Notlage nicht selbst herbeigeführt hat und dass er ihr nur durch die Auflösung des Mietverhältnisses abhelfen kann. Wer eine Wohnung bewusst und in Kenntnis der Vermietung erwirbt, um eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, kann sich darauf nicht stützen. Ob der Eigenbedarf selbst verschuldet war, richtet sich nach dem Einzelfall.
Nein. Wer seinen Eigenbedarf selbst verschuldet hat, kann ihn nicht als Kündigungsgrund geltend machen. Das ist etwa der Fall, wenn der Hauseigentümer trotz bereits bekannten baldigen Eigenbedarfs eine andere Wohnung im Haus neu vermietet; liegen zwischen Vermietung und Bedarf mehrere Jahre, trifft ihn kein Vorwurf.