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Wer gewinnt, wenn die Interessen gleich schwer wiegen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Der Mieter. Bestehen Zweifel, wessen Interessen überwiegen, fällt die Abwägung zu Ihren Gunsten als Mieter aus. Der Vermieter muss beweisen, dass ihm aus der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses ein unverhältnismäßig größerer Nachteil erwächst als Ihnen aus der Kündigung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (22 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1959)

Bei Zweifel, welche Interessen überwiegen, muß die Abwägung zugunsten des Mieters ausfallen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Gesundheit des Vermieters gegen Nachteile des Mieters

Stehen lebenswichtige gesundheitliche Interessen des Vermieters rein wirtschaftlichen Interessen des Mieters gegenüber, wiegen die schweren gesundheitlichen Gefahren des Vermieters schwerer. Die Kündigung wegen Eigenbedarfs wird dann nur aufgehoben, wenn Ihre Existenz gefährdet ist, etwa durch Obdachlosigkeit.

günstig für Vermieter Beweislast beim selbstverschuldeten Eigenbedarf

Sie als Mieter. Wollen Sie sich gegen eine Eigenbedarfskündigung damit wehren, dass der Vermieter seine Lage selbst verschuldet hat, müssen Sie das behaupten und beweisen.

Verwandte Fragen

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