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Kann das Gericht die Mitbenützung von Nebenräumen anordnen?

günstig für Mieter betrifft Eintrittsberechtigte, Mieter, Vermieter
Nein. Eine Teilkündigung ist zwar möglich, wenn zwischen der Größe der Wohnung und dem Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten ein auffallendes Missverhältnis besteht. Dass Nebenräume künftig gemeinsam mit jemandem benützt werden, kann das Gericht aber nicht anordnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Eine Teilkündigung ist möglich, wenn zwischen der Größe der Wohnung und dem Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten ein auffallendes Mißverhältnis besteht; eine Mitbenützung von Nebenräumen kann aber nicht angeordnet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Teilkündigung mitgemieteter Nebenräume

Nur wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Mitgemietete Nebenräume und Nebenflächen können gesondert aufgekündigt werden, und zwar aus allen im Gesetz vorgesehenen Kündigungsgründen. Das ist selbst dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Kündigung des gesamten Mietgegenstands nicht vorliegen.

günstig für Vermieter Teilkündigung nach dem Tod des Mieters

Ja. Eine solche Teilkündigung ist nicht auf jene Räume beschränkt, die der verstorbene Mieter allein benützt hat. Entscheidend ist, ob zwischen dem Wohnbedürfnis des Eintretenden und dem Umfang der ganzen Wohnung ein krasses Missverhältnis besteht.

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