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Was darf ich nach der Insolvenzeröffnung nicht mehr tun?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Insolvenzverwalter
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Ihre Handlungen, welche die Masse betreffen, den Gläubigern gegenüber unwirksam. Darunter fallen nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern alle Handlungen mit rechtlicher Wirkung, etwa die Rechnungslegungspflicht einer Gesellschaft, die Erhebung einer Berufung oder eine schädigende Handlung mit Auswirkung auf die Masse.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.05.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Unter Rechtshandlungen, die die Masse betreffen, sind nicht nur Rechtsgeschäfte, sondern alle Handlungen, die rechtliche Wirkungen hervorbringen, zu verstehen. Die gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspflicht einer Kapitalgesellschaft ist massebezogen im Sinne des § 3 Abs 1 KO.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068855 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Nichtiges Verfahren nach Insolvenzeröffnung

Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.

günstig für Schuldner Pfandrechte nach Insolvenzeröffnung

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können an Ihrem Vermögen keine Pfand- oder Befriedigungsrechte mehr erworben werden. Das gilt für alle Arten solcher Rechte.

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