Darf ich die Wohnung leer lassen und später einziehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Notwendigkeit einer gesicherten Zukunftsprognose.OGH 5 Ob 142/08f, 26.08.2008
- Wird Abwesenheit eines Mieters von der aufgekündigten Wohnung damit begründet, dass dieser einen krebskranken Elternteil pflegt, liegt es in der Natur der Sache, dass vom Mieter die Angabe eines konkreten Rückkehrzeitpunkts nicht verlangt werden kann. Die Unsicherheit über die (weitere) Dauer der pflegebedingten Nichtbenützung wird in solchen Fällen durch die besondere Schutzwürdigkeit des Mieters aufgewogen (4 Ob 34/07i).OGH 5 Ob 83/08d, 15.04.2008
- Unter dem Begriff "offenbar in naher Zeit" wird nur ein konkreter zukünftiger Bedarf verstanden; dabei kommt es nicht so sehr auf den Zeitraum, sondern auf die gesicherte Zukunftsprognose an. Das Tatbestandsmerkmal "offenbar in naher Zeit" kann auch durch Zeiträume, die ein Jahr erheblich übersteigen, verwirklicht sein.OGH 1 Ob 179/04m, 12.10.2004
- Es muss ein konkreter künftiger Bedarf bewiesen werden, der nicht vorliegt, wenn der Mieter selbst nicht konkret angeben kann, wann er die Wohnung für sich benötigen wird.OGH 5 Ob 594/78, 03.10.1978
- Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen der Mieter die Wohnung nicht für sich benötigt und diese einem anderen überlassen hat.OGH 8 Ob 226/67, 19.09.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068919 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 24.
- OGH 8 Ob 68/20p, 23.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein schutzwürdiges Interesse haben Sie nur, wenn feststeht, dass Sie die Wohnung in naher Zukunft mit Sicherheit wieder benötigen. Ungewisse Möglichkeiten bleiben außer Betracht, und Sie müssen konkret vorbringen und beweisen, warum Sie zurückkehren werden.
Beurteilt wird grundsätzlich die Lage im Zeitpunkt der Weitergabe der Wohnung. Das Gericht darf dabei auch Umstände heranziehen, die erst später abschließend beurteilbar wurden. Ereignisse, die erst nach der Weitergabe oder gar erst nach Zustellung der Kündigung eintreten, zählen dagegen nicht.