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Darf ich die Wohnung leer lassen und später einziehen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige
Ja, wenn Sie die Wohnung offenbar in naher Zeit wieder brauchen; dieser Zeitraum kann auch deutlich mehr als ein Jahr betragen. Entscheidend ist eine gesicherte Prognose und eine konkrete Notwendigkeit des künftigen Bedarfs. Können Sie nicht angeben, wann Sie die Wohnung benötigen, genügt das nicht, außer Sie pflegen zum Beispiel einen schwerkranken Elternteil.

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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Unter "offenbar naher Zeit" im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 MG kann auch ein Zeitraum von mehr als einem Jahr verstanden werden; es muss aber jedenfalls eine konkrete Notwendigkeit des künftigen Bedarfes erwiesen sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068919 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigung wegen nicht benützter Wohnung

Nein. Ein schutzwürdiges Interesse haben Sie nur, wenn feststeht, dass Sie die Wohnung in naher Zukunft mit Sicherheit wieder benötigen. Ungewisse Möglichkeiten bleiben außer Betracht, und Sie müssen konkret vorbringen und beweisen, warum Sie zurückkehren werden.

günstig für Vermieter Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsprognose

Beurteilt wird grundsätzlich die Lage im Zeitpunkt der Weitergabe der Wohnung. Das Gericht darf dabei auch Umstände heranziehen, die erst später abschließend beurteilbar wurden. Ereignisse, die erst nach der Weitergabe oder gar erst nach Zustellung der Kündigung eintreten, zählen dagegen nicht.

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