Zum Inhalt springen

Reicht ein Verweis auf die Gesetzesstelle in der Kündigung?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein, außer diese Stelle regelt nur einen einzigen Fall. Enthält sie mehrere Fälle, muss der Vermieter genau sagen, welcher gemeint ist. Der Grund muss also schon in der Kündigung erkennbar sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1950)

Die ziffernmäßige Bezeichnung des Kündigungsgrundes genügt lediglich dort, wo die betreffende Ziffer nicht eine Mehrheit von Tatbeständen aufweist.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigungsgrund nach längerer Zeit

Ja. Für Kündigungsgründe gibt es keine Ausschlussfrist, und das Kündigungsrecht geht auch nicht dadurch verloren, dass der Vermieter es längere Zeit nicht ausübt. Bloßer Zeitablauf beendet dieses Recht also nicht.

günstig für Vermieter Verspätete Geltendmachung eines Kündigungsgrunds

Ja, grundsätzlich schon. Der Vermieter soll einen Kündigungsgrund zwar möglichst rasch geltend machen, er verliert ihn aber erst, wenn sein Zuwarten keinen vernünftigen Zweifel mehr daran lässt, dass er das Mietverhältnis trotz des Vorfalls fortsetzen will. Nur wo das Gesetz eine Frist ausdrücklich vorsieht, ist er daran gebunden.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Angabe der Kündigungsgründe in der Aufkündigung
Mietrecht · Vereinbarter Kündigungsgrund im Mietvertrag
Arbeitsrecht · Auslegung einer schriftlichen Kündigung
Mietrecht · Unklar angeführte Kündigungsgründe
Arbeitsrecht · Angabe des Kündigungsgrundes im Dienstverhältnis