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Kommt es bei der Aufkündigung auf die genannte Gesetzesstelle an?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Werden in der Aufkündigung neben der Zahl des Kündigungsgrundes bestimmte Tatsachen angeführt, kommt es allein auf diese Tatsachen an; die Zahl ist von untergeordneter Bedeutung. Die Gründe müssen aber schon in der Aufkündigung erkennbar sein, wenn auch nur schlagwortartig. Unklarheiten gehen zulasten dessen, der kündigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 29.09.2020 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Wenn neben der ziffernmäßigen Bezeichnung des Kündigungsgrundes in der Kündigung bestimmte Tatsachen als Begründung für die Aufkündigung des Bestandgegenstands angeführt werden, kommt es bei Entscheidung der Frage, was als Kündigungsgrund geltend gemacht wurde, nur auf diese Tatsachenbehauptungen an. Die ziffernmäßige Bezeichnung ist in diesem Falle von untergeordneter Bedeutung (so schon 2 Ob 126/58 = EvBl 1958/334 S 575; 2 Ob 284/50 = SZ 23/116).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Maßgeblicher Zeitpunkt der Aufkündigung

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Aufkündigung zugestellt wurde. Ändern Sie Ihr Verhalten danach, wirkt sich das nur aus, wenn dadurch eine Wiederholung ausgeschlossen ist. Dauern die Störungen an, hilft Ihnen die Änderung nicht.

günstig für Vermieter Falsche Bezeichnung in der Aufkündigung

Nicht unbedingt. Eine unrichtige oder ungenaue Bezeichnung des Mietobjekts in der gerichtlichen Aufkündigung kann nachträglich richtiggestellt werden, sogar noch nach Ihren Einwendungen. Voraussetzung ist, dass Sie von Anfang an nicht zweifeln konnten, welches Objekt gemeint war.

Verwandte Fragen

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