Schadet es, wenn ich später selbst ausziehen will?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch ein von vornherein befristetes Mietverhältnis kann nach § 12 MRG an Angehörige abgetreten werden. Folglich ist es auch zulässig, nach Aufkündigung eines Mietverhältnisses dasselbe beschränkt auf die Mietrechte bis zum Endigungszeitpunkt im Sinne des § 12 MRG abzutreten.OGH 8 Ob 8/18m, 23.03.2018
- Schon damals wurde ua als Voraussetzung für diesen Übergang gefordert, daß die bisher mit dem Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt lebenden begünstigten Personen nach dem Auszug des Hauptmieters die Wohnung weiterhin benützen. Ein Anhaltspunkt dafür, daß der Gesetzgeber auch Personen, welche die gemietete Wohnung beim Auszug des Hauptmieters nicht benützen, die Hauptmietrechte daran verschaffen wollte, ist weder in der alten noch in der neuen gesetzlichen Regelung enthalten.OGH 2 Ob 672/86, 25.08.1987
- Hier: Rechtsanwalt verwendet - nach dem Mietvertrag zulässigerweise - Wohnung nicht mehr bloß als Kanzlei; dies in der Absicht, nach Beendigung seiner Tätigkeit die Wohnung zu verlassen und sie seiner Tochter zu überlassen.OGH 8 Ob 619/84, 13.12.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 8 Ob 8/18m, 23.03.2018
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur unter Voraussetzungen. Geben Sie die Wohnung an eine andere Person weiter, kann der Vermieter kündigen. Dagegen können Sie sich nur wehren, wenn diese Person eintrittsberechtigt ist und die Wohnung selbst dringend zum Wohnen benötigt.
Ja, wenn Sie diese Wohnung bald selbst beziehen können. Wird Ihre befristet vermietete Eigentumswohnung schon rund acht Monate nach dem Tod des Mieters frei und legen Sie nicht dar, warum eine frühere Räumung nicht zu erreichen war, fehlt Ihnen das dringende Wohnbedürfnis an der Mietwohnung. Steht Ihnen die eigene Wohnung erst Jahre später zur Verfügung, bleibt das dringende Wohnbedürfnis bestehen.