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Schadet es, wenn ich später selbst ausziehen will?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Angehörige, Vermieter
Nein. Wenn Sie Ihre Wohnung an einen nahen Angehörigen abtreten, ist es unschädlich, dass Sie schon von Anfang an vorhatten, nach Ablauf der gesetzlichen Frist selbst auszuziehen. Diese innere Absicht tritt nach außen nicht in Erscheinung und ist daher auch nicht überprüfbar.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Regelung der Abtretung des Mietrechtes gemäß § 12 Abs 1 und 2 MRG knüpft an die Regelung des § 19 Abs 4 MG bzw § 19 Abs 2 Z 10 MG idF vor dem MRÄG 1967 an. Die eigene, nach außen hin in der Regel nicht in Erscheinung tretende und daher auch gar nicht überprüfbare Absicht des Mieters, die Wohnung nach Ablauf der in § 12 Abs 1 MRG genannten Frist selbst zu verlassen, steht der Abtretung der Mietrechte nicht entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Wohnungsweitergabe an nahe Angehörige

Nur unter Voraussetzungen. Geben Sie die Wohnung an eine andere Person weiter, kann der Vermieter kündigen. Dagegen können Sie sich nur wehren, wenn diese Person eintrittsberechtigt ist und die Wohnung selbst dringend zum Wohnen benötigt.

günstig für Vermieter Dringendes Wohnbedürfnis trotz Eigentumswohnung

Ja, wenn Sie diese Wohnung bald selbst beziehen können. Wird Ihre befristet vermietete Eigentumswohnung schon rund acht Monate nach dem Tod des Mieters frei und legen Sie nicht dar, warum eine frühere Räumung nicht zu erreichen war, fehlt Ihnen das dringende Wohnbedürfnis an der Mietwohnung. Steht Ihnen die eigene Wohnung erst Jahre später zur Verfügung, bleibt das dringende Wohnbedürfnis bestehen.

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