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Wann ist eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag ungewöhnlich?

betrifft Mieter, Vermieter, Käufer einer Liegenschaft
Ungewöhnlich ist eine Zusatzvereinbarung dann, wenn sie bei vergleichbaren Mietobjekten und vergleichbaren Verträgen gar nicht oder nur äußerst selten getroffen wird. Es kommt also auf die Art des Mietobjekts und auf den Inhalt Ihres konkreten Vertrags an; maßgeblich sind objektive Erwägungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 07.09.2021 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Für die Beurteilung der Ungewöhnlichkeit des Inhalts einer Nebenabrede kommt es auch auf die Art des Mietgegenstandes und den Inhalt des konkreten Vertrages an. Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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