Kann man für neue Mietzinsregeln alte Entscheidungen heranziehen?
betrifft Mieter, Vermieter
Ja. Für die Auslegung der Bestimmung über den angemessenen Mietzins in diesem Fall kann die Rechtsprechung zu den entsprechenden Vorschriften des früheren Mietengesetzes weiter herangezogen werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Zur Auslegung des § 16 Abs 1 Z 2 Fall 2 MRG kann die Rechtsprechung zu § 1 Abs 2 Z 1 und Abs 3 Z 1 MG herangezogen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 170/20s, 20.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
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