Welches Mietgesetz gilt, wenn ein altes Gesetz darauf verweist?
betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Verweist ein anderes Gesetz noch auf das frühere Mietengesetz, tritt an dessen Stelle das Mietrechtsgesetz. Zu prüfen ist dann nur noch, ob und in welchem Umfang einer der gesetzlichen Ausnahmefälle vorliegt, in denen das Mietrechtsgesetz nicht oder nur teilweise gilt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Anwendbarkeit des MRG kraft Verweisung eines Gesetzes (hier: des WWG) auf das MG ist im Sinne der Transformationsklausel des § 58 Abs 4 MRG nur dann und insoweit zu prüfen, als einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände des § 1 Abs 2 bis Abs 4 MRG gegeben ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1 Abs 4 Z 3 MRG ist nicht auf im Wohnungseigentum stehende Mietgegenstände anzuwenden, die nach § 15 Abs 9 und 10 WWG mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds wiederhergestellt wurden.OGH 5 Ob 18/16g, 23.02.2016
- Hier: Anwendbarkeit des §33 Abs2 MRG (bzw. §21 Abs2 MG).OGH 1 Ob 11/04f, 16.04.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 18/16g, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
- MRG § 58 · In- und Außerkrafttreten
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