Muss die Ersatzwohnung so gut sein wie die Mietwohnung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069751 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 1 Ob 174/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 105/18a, 24.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 210/17m, 23.01.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob Sie die Wohnung des verstorbenen Mieters dringend brauchen, hängt davon ab, worauf Sie sonst ausweichen könnten. Haben Sie eine eigene, früher bewohnte Wohnung, wird strenger geprüft; sonst muss die andere Wohnmöglichkeit ausreichend, gleichartig und rechtlich abgesichert sein. Ein Wohnen im Haus der Eltern ist nicht abgesichert, weil es jederzeit widerrufen werden kann.
Ja. Sie können mit dem bisherigen Hauptmieter vereinbaren, dass die Mietrechte erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Sie übergehen. Das kann auch der Zeitpunkt des Todes des bisherigen Hauptmieters sein.