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Sind meine Betriebskostenraten nur eine Anzahlung?

betrifft Mieter, Vermieter
Mit den Pauschalraten für die Betriebskosten leisten Sie keine Anzahlung. Sie bezahlen damit Teile des gesetzlich vorgesehenen Mietzinses.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 08.08.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Mit den Pauschalraten werden keine Akontozahlungen geleistet, sondern Teile des gesetzlichen Mietzinses beglichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 8.

Im Gesetz

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