Zum Inhalt springen

Kann ich wegen des Wohnbedürfnisses bis zum Höchstgericht gehen?

betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige
Ob jemand, der in den Mietvertrag eintreten will, die Wohnung dringend braucht, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles. Eine solche Beurteilung ist keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. Das Höchstgericht befasst sich damit daher in der Regel nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Beurteilung der Frage, ob das dringende Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten nach den im vorliegenden Einzelfall festgestellten Umständen zu bejahen ist oder nicht, ist keine solche von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042789 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Dringendes Wohnbedürfnis bei Kündigung
Verfahrensrecht · Wichtiger Grund für Vertragsauflösung
Mietrecht · Wohnbedürfnis trotz Wohnung anderswo
Mietrecht · Unleidliches Verhalten als Einzelfallfrage
Mietrecht · Stichtag für das dringende Wohnbedürfnis