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Was muss beim Verkauf des Geschäfts gleich bleiben?

günstig für Mieter betrifft Unternehmer, Mieter, Vermieter, Käufer
Für den Übergang der Mietrechte genügt es, dass der Eigentümer sein lebendes Unternehmen unter Wahrung der Unternehmensidentität veräußert. Wesentlich ist, dass das vom Erwerber betriebene Unternehmen mit dem des Veräußerers identisch ist. Eine andere Ausgestaltung des Geschäftslokals ist dabei ohne Bedeutung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Für einen Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG ist es ausreichend, dass der Eigentümer sein lebendes Unternehmen unter Wahrung der Unternehmensidentität veräußert. Wesentlich ist, dass das vom Erwerber betriebene Unternehmen mit dem des Veräußerers identisch ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kein Übergang ohne eigenes Unternehmen

Nein. Hat der Mieter im Mietobjekt nie selbst eine Geschäftstätigkeit entfaltet, sondern von Anfang an eine andere Person dort ein Unternehmen geführt, tritt kein Übergang des Mietvertrags ein. Der Übergang setzt immer die Veräußerung und Weiterführung eines lebenden Unternehmens voraus. Auch der Verkauf eines Unternehmens, das nur in einem Teil des Objekts betrieben wurde, bewirkt keinen Übergang.

günstig für Vermieter Betriebsverkauf und Übergang der Mietrechte

Nein. Verkaufen Sie einen von mehreren selbständigen Betrieben, die Sie in denselben Mieträumen führen, geht das Mietrecht nicht automatisch auf den Käufer über. Es müsste dafür aufgeteilt werden, und das ist ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich. Zwei getrennte Mietverhältnisse entstehen dadurch nicht.

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