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Bindet mich die Kategorie aus dem Erhöhungsverfahren später?

betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Was im Verfahren über die Mietzinserhöhung nur als Vorfrage gelöst wurde, etwa die Ausstattungskategorie oder die Nutzfläche der Objekte, bindet Vermieter und Mieter über dieses Verfahren hinaus nicht. Diese Fragen können in einem anderen Verfahren neu aufgeworfen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.05.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Den in der Entscheidung über die Mietzinserhöhung nach §§ 18, 19 MRG gelösten Vorfragen (Ausstattungskategorie und Nutzfläche der Bestandgegenstände) kommt keine Vermieter und Mieter über das Verfahren hinaus bindende Wirkung zu.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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