Zum Inhalt springen

Kann mein Vermieter Befristungen durch immer neue Verträge umgehen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Schließen Sie hintereinander mehrere befristete Verträge über dieselbe Wohnung, werden die Zeiten zusammengezählt, wenn die Verträge wirtschaftlich eine Einheit bilden. Wird dadurch die gesetzliche Höchstdauer überschritten, treten die dafür vorgesehenen Folgen ein — ein neuer Vertrag statt einer Verlängerung ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 15.10.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Zeiten wirtschaftlich als Einheit zu betrachtender Verträge sind zusammenzurechnen. Kettenverträge sind nicht unzulässig, sondern als Einheit zu sehen, was bei Überschreiten von Höchstfristen die entsprechende Rechtsfolge auslöst. Diese Bestimmung kann daher nicht durch den Abschluss eines neuen Vertrages im Sinne eines Kettenvertrages anstelle einer Vertragsverlängerung umgangen werden, um das wirklich beabsichtigte Geschäft, nämlich die Verlängerung des ersten Mietvertrages, zu verschleiern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Befristeter Mietvertrag und stillschweigende Verlängerung

Nein. Erklärt Ihnen der Vermieter in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Ende der Befristung, dass er keine Verlängerung will, entsteht kein unbefristetes Mietverhältnis. Diese Erklärung wirkt auch dann, wenn sie schon einige Tage vor dem Endtermin bei Ihnen einlangt.

günstig für Vermieter Nachträgliche Befristung des Mietvertrags

Ja. Sie und Ihr Vermieter können einen unbefristeten Vertrag nachträglich in einen befristeten ändern oder die Auflösung zu einem bestimmten Termin vereinbaren. Das gilt aber nur, solange die Vereinbarung nicht dazu dient, den Mieterschutz zu umgehen.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Kette kurzer befristeter Mietverträge
Arbeitsrecht · Wiederholte Befristung des Arbeitsvertrags
Arbeitsrecht · Kettenverträge und unbefristetes Dienstverhältnis
Arbeitsrecht · Verlängerung befristeter Verträge auf Wunsch
Mietrecht · Stillschweigende Verlängerung eines befristeten Mietvertrags