Zum Inhalt springen

Darf mich der Mieterverein auch beim Höchstgericht vertreten?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Mietervereinigungen, Hausbesitzerverbände
In Mietrechtsverfahren außer Streitsachen können Sie sich von Funktionären bestimmter Interessenvertretungen vertreten lassen. Diese Vertretung ist nicht auf die erste und zweite Instanz beschränkt, sondern auch vor dem Obersten Gerichtshof möglich. Die Aufzählung im Gesetz dient nur der Abgrenzung gegenüber unbefugter Rechtsberatung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Auch in 3.Instanz können Parteien von Funktionären der in Z 11 genannten Vereine vertreten werden. Die Bestimmung des § 37 Abs 3 Z 11 MRG über diese Vertretungsart in 1.Instanz und 2.Instanz dient lediglich der Abgrenzung gegenüber der unzulässigen "Winkelschreiberei".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Parteistellung bei der Mietzinserhöhung

Nein. Die Erhöhung der Hauptmietzinse greift gestaltend in die Mietverträge ein und betrifft daher nur die Vertragsparteien, also Vermieter und Hauptmieter. Als Wohnungseigentümer sind Sie nicht Hauptmieter; die Entscheidung wirkt Ihnen gegenüber nicht. Sie haben deshalb keine Parteistellung und können auch kein Rechtsmittel erheben.

günstig für Vermieter Rückforderung im Mietzinserhöhungsverfahren

Will ein Mieter seine Ansprüche nur unselbständig innerhalb eines Verfahrens über die Erhöhung der Hauptmietzinse geltend machen, kommt eine Überweisung dieses Antrags in das streitige Verfahren nicht in Betracht.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Vertretung durch Interessenvertretungen
Verfahrensrecht · Höchstgericht prüft keine Beweise
Mietrecht · Zuständigkeit bei Streit über die Miethöhe
Verfahrensrecht · Weg zum Höchstgericht bei Kündigung und Räumung
Mietrecht · Beteiligung anderer Mieter am Verfahren