Muss ich als Mieter von einem Verfahren im Haus erfahren?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begehren des Antragstellers (unter anderem) auf Unterlassung von Erhaltungsarbeiten gegen eine Gemeinnützige Bauvereinigung im Sinn des WGG.OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025
- Hier: Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 10 WGG.OGH 5 Ob 120/22s, 22.08.2022
- Hier: Verfahren nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.OGH 5 Ob 161/20t, 07.10.2020
- Dem Verfahren zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten sind alle Hauptmieter des Hauses beizuziehen.OGH 5 Ob 198/00d, 05.09.2000
- Hier: Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten.OGH 5 Ob 1153/95, 19.12.1995
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der Mieter einer Eigentumswohnung steht nur mit dem betreffenden Wohnungseigentümer als seinem Vertragspartner in Rechtsbeziehung. Entscheidungen über die Zulässigkeit des Zinsausmaßes (hier: der Überwälzbarkeit bestimmter Kosten als Betriebskosten auf den Mieter) bleiben daher auf das Rechtsverhältnis anderer Mieter zu ihrem jeweils anderen Vermieter (einer Eigentumswohnung) ohne Einfluß, und zwar auch dann, wenn Gegenstand des Verfahrens die Zulässigkeit der Verrechnung bestimmter Kosten als Betriebskosten als solche ist.OGH 5 Ob 104/93, 30.08.1994
- Hier: Deckung von Kosten für Erhaltungsarbeiten gemäß § 3 Abs 3 MRG aus der Hauptmietzinsreserve.OGH 5 Ob 149/92, 15.12.1992
- Die Nichtbeachtung der den übrigen Hauptmietern zukommenden Parteistellung hat für sich die Nichtigkeit des erstinstanzlichen Sachbeschlusses zur Folge, wenn ihnen die Gelegenheit zu einem Sachvorbringen entzogen war.OGH 5 Ob 167/86, 25.11.1986
- Hier: Vom Vermieter eingeleiteten Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse (§§ 37 Abs 1 Z 10, 18 f MRG).OGH 5 Ob 121/86, 08.07.1986
- Hier: Feststellung der Einordnung einer Wohnung in eine Ausstattungskategorie.OGH 5 Ob 80/84, 20.11.1984
- Hier: Verfahren über die Angemessenheit des Erhaltungsbeitrages (§ 37 Abs 1 Z 13 MRG).OGH 5 Ob 5/84, 20.11.1984
- Hier: Beeinträchtigungsmöglichkeit bei Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 (§§ 3, 4 und 6) MRG.OGH 5 Ob 46/84, 02.10.1984
- Hier: Bei Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG keine Beeinträchtigungsmöglichkeit.OGH 5 Ob 61/83, 22.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 22.
- OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 130/23p, 17.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 120/22s, 22.08.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 161/20t, 07.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 54/17b, 04.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn es verschiedene Angelegenheiten sind. Nur wenn das Gesetz selbst mehrere Begehren in dasselbe Verfahren verweist oder ihre Verbindung anordnet, entfällt für das mitverbundene Begehren der Gang zur Schlichtungsstelle. Gehören die Anliegen zu verschiedenen Punkten der gesetzlichen Liste, sind es verschiedene Sachen.
Ein solcher Antrag kann nur gegen alle Miteigentümer des Hauses als Vermieter gestellt werden, weil er gegen alle denselben Inhalt haben muss. Das gilt auch, wenn Sie nicht durch einen Anwalt vertreten sind. Haben Sie bei der Schlichtungsstelle nur einen Teil der Miteigentümer genannt, können Sie den Antrag später bei Gericht nicht mehr auf die übrigen ausdehnen.