Gilt bei meinem alten Mietvertrag noch die vereinbarte Auflösungsklausel?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070464 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 160/16z, 23.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 43 · Allgemeine Grundsätze
- MRG § 47 · Betriebskosten; Umstellung der Verteilungsschlüssel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihnen die Kündigung noch vor dem Wirksamwerden des Mietrechtsgesetzes am 1. Jänner 1982 zugestellt, wird ihre Wirksamkeit weiterhin nach dem alten Mietengesetz beurteilt. Das gilt auch dann, wenn der Kündigungstermin schon in die Zeit danach fällt. Das neue Gesetz greift also nicht rückwirkend ein.
Der Käufer einer Liegenschaft tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Ist das Mietrecht nicht im Grundbuch eingetragen, wird das Verhältnis ohne Rücksicht auf andere Vereinbarungen zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.